Aktuelles
Pflicht zum Sachkundenachweis
Züchter, Tierpensionen, Tierschutzorganisationen und Tierheime, die Katzen oder Kleinsäuger halten, müssen nachweisen, dass sie die erforderliche Sachkunde besitzen.
Dies schreibt § 11 des Tierschutzgesetzes vor. Der Sachkundelehrgang der Akademie für Tierhaltung kann als erforderlicher Qualifikationsnachweis gelten.
Erlaubnispflicht für Tierschutzorganisationen, Trainer, Züchter und alle gewerblichen Tierhaltungen
Für die Erteilung einer Erlaubnis müssen beim Veterinäramt die erfordlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden.
Dies kann z. B. durch einen entsprechenden Sachkundelehrgang mit Prüfung geschehen. Für die Darlegung der Sachkunde der Antragsteller gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Grundsätzlich sind alle Aspekte zu würdigen, die zur Sachkunde beitragen können. Die Anerkennung liegt im Ermessensspielraum des jeweils zuständigen Amtsveterinärs. Bitte ggf. vor Kursanmeldung mit dem jeweils zuständigen Veterinäramt abklären!

Neues Seminar für Katzenhalter
Ein Seminar für Katzenhalter, Pflegestellen, Mitarbeiter im Tierschutz und verantwortungsvolle Züchter.
Was will uns unsere Katze sagen? Damit aus Unverständnis eine gemeinsame Sprache entstehen kann, vermittelt dieses Seminar einen Einblick in das Ausdrucksverhalten von Katzen. Außerdem werden Einblicke in die Lernbiologie vermittelt. Es wird erklärt, wodurch das Lernverhalten beeinflusst wird und zum Abschluß wird Clickertraining als Methode der Erziehung und Auslastung beschrieben.
