Unser Kooperationspartner Kölner Hunde-Akademie hat durch das LANUV NRW die Anerkennung nach TierSchG §11 Abs. 1 Nr. 3., 8 lit a) für den Sachkundelehrgang Hundehaltung erhalten.
Wissen Ausbildung Qualifikation für Hundehalter
Tierschutzgesetz / gewerbsmäßige Haltung
Seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes sind nicht nur Züchter und Tierpensionen, sondern auch Tierschutzorganisationen und Hundetrainer erlaubnispflichtig. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist die Sachkunde. Hierfür sind entpsrechende Nachweise einzureichen. Dies schreibt § 11 des Tierschutzgesetzes vor. Antragsteller, die keine entsprechende Berufsausbildung haben, können ihre Fachkenntnisse z. B. durch Teilnahme an einem Lehrgang nachweisen.