Für die Erteilung einer Erlaubnis müssen beim Veterinäramt die erfordlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden.

Dies kann z. B. durch einen entsprechenden Sachkundelehrgang mit Prüfung geschehen. Für die Darlegung der Sachkunde der Antragsteller gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Grundsätzlich sind alle Aspekte zu würdigen, die zur Sachkunde beitragen können. Die Anerkennung liegt im Ermessensspielraum des jeweils zuständigen Amtsveterinärs. Bitte ggf. vor Kursanmeldung mit dem jeweils zuständigen Veterinäramt abklären!

Sachkunde Katzenhaltung