Züchter, Tierpensionen, Tierschutzorganisationen und Tierheime, die Katzen oder Kleinsäuger halten, müssen nachweisen, dass sie die erforderliche Sachkunde besitzen.

Dies schreibt § 11 des Tierschutzgesetzes vor. Der Sachkundelehrgang der Akademie für Tierhaltung kann als erforderlicher Qualifikationsnachweis gelten.